Ersterteilung oder Änderung einer Prüferlaubnis für Prüferinnen und Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL) beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

09.11.2022

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Die Gebühr für die Ersterteilung oder Änderung der Prüferlaubnis für PvL ist abhängig von der Antragsleistung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Volltext

Mit einer Prüferlaubnis können Sie Ihre Tätigkeiten als Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL) ausüben. Die Prüferlaubnis für PvL ist eine Voraussetzung, wenn Sie Prüfaufgaben und Prüftätigkeiten im Zusammenhang mit der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Luftfahrzeugen durchführen möchten.

Wenn Sie noch keine Prüferlaubnis für PvL der Klasse 4 besitzen, können Sie diese beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.

Wenn Sie bereits eine Prüferlaubnis für PvL der Klasse 4 besitzen, haben Sie beim LBA folgende Antragsmöglichkeiten für die bestehende Prüferlaubnis:

Bei bereits vorhandener Prüferlaubnis haben Sie die Möglichkeit, mehrere Anträge gleichzeitig zu stellen. Für die Beantragung müssen Sie persönliche Angaben an das LBA übermitteln sowie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese unterscheiden sich je nach Antragsgrund.  


Verfahrensablauf

Um die Ersterteilung oder Änderung einer Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgeräten (PvL) zu beantragen, können Sie den Online-Dienst nutzen oder die entsprechenden Formulare per Post oder Fax an das LBA senden.

Online-Antrag:


Voraussetzungen

Um eine Ersterteilung oder Änderung einer Prüferlaubnis für PvL in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:


Erforderliche Unterlagen

Bei Vertretung:

Bei Adresse im Ausland:

Bei Antrag auf Ersterteilung der Prüferlaubnis für PvL:

Bei Antrag auf Änderung einer bestehenden PvL  für eine zusätzliche Berechtigung:

für einen Wechsel in der Klasse 4 bei der Beantragung einer zusätzlichen Berechtigung:

für die Löschung einer Einschränkung:

Nachweis zur Löschung der Einschränkung

Nachweis der praktischen Ausbildung

für eine Verlängerung oder Erneuerung:

für eine Zweitschrift:

für Namensänderung:

für eine Erneuerung oder für den Fall, dass eine Lizenz abgelaufen ist,

für eine Erneuerung, Verlängerung, oder Hinzufügen einer zusätzlichen Berechtigung oder der Löschung einer Einschränkung:

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet T22, Technisches Personal
Postanschrift

38001 Braunschweig