Ausnahmegenehmigung und Überfluggenehmigung für den Gefahrguttransport im Luftverkehr beantragen


Volltext

Wenn Sie oder Ihre Organisation verbotene gefährliche Güter,

in zivilen Luftfahrzeugen transportieren möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes.

Folgende Genehmigungen können Sie beantragen:


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie oder Ihre Organisation eine dieser Genehmigungen beantragen möchte, müssen Sie folgende Informationen übermitteln:

Folgende Nachweise müssen Sie für die jeweilige Genehmigung erbringen:

Zusätzlich erforderliche Nachweise, wenn der Luftverkehrsbetreiber (Air Operator) seinen Sitz nicht in Deutschland hat:

Zusätzlich erforderliche Nachweise, wenn Deutschland das Zielland (State of destination) ist:

Zusätzlich für alle Gefahrgüter der Klasse 1:

Zusätzlich, falls der Luftverkehrsbetreiber eine Vertretung zur Antragstellung bestimmt hat:

Zusätzlich, im Falle eines Antrags auf Überfluggenehmigung:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten sind von dem jeweiligen Fall abhängig. 


Verfahrensablauf

Sie können die Ausnahmegenehmigung und Überfluggenehmigung für den Transport verbotener gefährlicher Güter im Luftverkehr online über das Bundesportal oder schriftlich per Post, Fax oder E-Mail beantragen.

Online:

per Post, Fax oder E-Mail:

Weitere Verfahrensschritte:


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

25.06.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B3, Sachgebiet B32
Postanschrift
Kelsterbacher Straße 23
65479 Raunheim

(für Ereignismeldung Gefahrenguttransport)

(für Ausnahmegenehmigung und Überfluggenehmigung)