Besondere Berechtigung nach FCL.1000b beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

28.09.2023

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Die Rahmengebühr nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) ist abhängig von der Art der besonderen Berechtigung; analog zur Prüferkategorie, in die das neue Muster oben angeführt fallen würde (Erweiterung einer Prüferberechtigung).


Volltext

Als Inhaberin oder Inhaber einer Prüferberechtigung können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine besondere Berechtigung beantragen. Mit dieser Sondergenehmigung nach "FCL.1000b" können Sie auch solche Prüfungen durchführen, für die eine reguläre Prüferberechtigung nicht ausreichend ist.

Die besondere Berechtigung gilt für Prüfungen bei der Einführung

Um die besondere Berechtigung beantragen zu können, müssen

Die besondere Berechtigung gilt maximal 1 Jahr. Sie ist auf die praktischen Prüfungen und Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen beschränkt, die für die Einführung des neuen Luftfahrzeugmusters oder des neuen Lehrgangs notwendig sind.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Verfahrensablauf

Die Beantragung einer besonderen Berechtigung nach FCL.1000b  können Sie online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

Antrag per Post oder Fax:


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Erforderliche Unterlagen

wenn vorhanden:

wenn eine andere Person oder Organisation Sie bei der Antragstellung vertritt:

wenn eine andere Person oder Organisation die Kosten übernimmt:


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 3
Adresse

38144 Braunschweig