Prüferberechtigung des Luftfahrt-Bundesamts beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

28.09.2023

Hinweise (Besonderheiten)

Das LBA erteilt Prüferberechtigungen nur für Pilotinnen und Piloten, deren Lizenzen beim LBA geführt werden .


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Verfahrensablauf

Die Erteilung, Erweiterung, Verlängerung, Änderung oder Erneuerung einer Prüferberechtigung können Sie online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

Antrag per Post oder Fax:


Fristen

Ihre theoretische und praktische Prüferstandardisierung beziehungsweise Ihr Prüfer-Auffrischungslehrgang dürfen in der Regel maximal 12 Monate zurückliegen.


Volltext

Mit der Prüferberechtigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) können Sie Bewerberinnen und Bewerber um Pilotenlizenzen und weitere Berechtigungen in der Luftfahrt prüfen. Inhaberinnen und Inhaber haben je nach Prüferberechtigung und Luftfahrzeugkategorie das Recht auf Durchführung von

für Lizenzen und Berechtigungen nach Teil-FCL.

Die Erteilung einer Prüferberechtigung beantragen Sie beim LBA.

Eine Prüferberechtigung ist 3 Jahre gültig. Das LBA kann Ihre Prüferberechtigung auf Antrag

Für die Erteilung einer Prüferberechtigung müssen Sie jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere müssen Sie

Ihre Rechte als Prüferin oder Prüfer ergeben sich aus 6 Prüferkategorien:

Das LBA veröffentlicht die Namen, Prüfernummer, die Rechte aus der Prüferberechtigung sowie deren Gültigkeit im Internet. Änderungen an Ihren Daten müssen Sie dem LBA online mitteilen.


Voraussetzungen

für die Erteilung der Prüferberechtigung:

für die Erweiterung der Prüferberechtigung:

für die Verlängerung der Prüferberechtigung:

für die Erneuerung der Prüferberechtigung:

für die Änderung der Prüferberechtigung:


Erforderliche Unterlagen

für die Erteilung einer Prüferberechtigung:

für die Erweiterung der Prüferberechtigung:

für die Erneuerung oder Verlängerung der Prüferberechtigung:

für die Änderung der Prüferberechtigung:

wenn eine andere Person oder Organisation Sie bei der Antragstellung vertritt, benötigen Sie zusätzlich diese Unterlagen:

wenn eine andere Person oder Organisation die Kosten übernimmt:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühr
EUR (VARIABEL)

- Diese Gebühr wird fällig für die Erteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Erneuerung der Prüferberechtigung. - Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Die Änderung der Prüferberechtigung ohne Änderung des Prüferzeugnisses ist kostenfrei.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 3
Adresse

38144 Braunschweig