Genehmigung zur Entwicklung von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischem Gerät beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

18.07.2024

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Nationale Erstgenehmigung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. Zahlungsweise: giropay

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Änderung der nationalen Genehmigung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. Zahlungsweise: giropay

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Nationale Ergänzungsgenehmigung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. Zahlungsweise: giropay

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Änderung der nationalen Ergänzungsgenehmigung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. Zahlungsweise: giropay


Verfahrensablauf

Anträge auf Genehmigung als Entwicklungsbetrieb oder ADOA im Zusammenhang mit der Entwicklung von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischem Gerät können Sie online über das Bundesportal oder per Post oder Fax stellen.

Online-Antrag:

Antrag per Post oder Fax:


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Volltext

Luftfahrttechnische Technologieentwicklung unterliegt einer umfassenden Steuerung und Kontrolle durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA; englisch: European Union Aviation Safety Agency). Entwicklungsbetriebe im Sinne der Vorschrift sind alle Betriebe, die luftfahrttechnische Erzeugnisse, Teile, Ausrüstungen oder passende Reparaturverfahren entwickeln. Für derartige Aktivitäten müssen diese Betriebe ihre Befähigung nachweisen und eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts besitzen. Alle Änderungen der Genehmigung sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Organisationen, die bereits über eine Genehmigungsurkunde der EASA DOA (englisch: Design Organisation Approval) verfügen, können eine nationale Ergänzungsgenehmigung beantragen.

Bereits genehmigte Entwicklungsbetriebe können darüber hinaus sowohl signifikante als auch geringfügige Änderungen an Ihrer Genehmigung beziehungsweise an Ergänzungsgenehmigungen beantragen.

Generell gilt: Ohne erteilte Genehmigung dürfen Sie noch keine Tätigkeiten ausführen.


Erforderliche Unterlagen

Erstgenehmigung:

nationale Ergänzungsgenehmigung:

Änderungen:


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T8
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
(Postfach: 38144 Braunschweig)