Benennung als Prüfstelle (PSfF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

28.09.2023

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Erstantrag auf Benennung als Prüfstelle. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Änderung einer Benennung als Prüfstelle. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Abgabe
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Verlängerung einer Benennung als Prüfstelle. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Volltext

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benennt Prüfstellen, die Theorieprüfungen und Auffrischungsschulungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten der offenen Kategorie (A2) und der speziellen Kategorie (STS) durchführen dürfen. Die Benennung Ihrer Organisation oder Ihres Einzelunternehmens als Prüfstelle können Sie beim LBA beantragen.

Sie können sich als Prüfstelle für eine Prüfungskategorie, also entweder A2 oder STS, oder für beide benennen lassen.

Die Benennung als Prüfstelle ist jeweils auf 2 Jahre befristet.

Neben dem Erstantrag auf Benennung können Sie beim LBA auch beantragen:


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Fristen

Für das Beantragen einer Benennung als Prüfstelle besteht keine Frist. Beachten Sie jedoch die Bearbeitungsdauer.


Verfahrensablauf

Sie können die Benennung als Prüfstelle online beantragen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Bei Änderungen an der aktuellen Benennung hängt es von der Art der Änderungen ab, ob Nachweise nötig sind.

Bei einer Verlängerung der Benennung benötigt das LBA keine Nachweise. Wenn Sie jedoch mit Ihrer Verlängerung auch Änderungen beantragen, können Nachweise zu den Änderungen erforderlich sein.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5
Adresse
Hermann-Blenk-Str. 26
38108 Braunschweig
Postanschrift

38001 Braunschweig

(für UAS-Betreiberregistrierung)

(für Prüfstellen und Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten)