Erklärung zur Durchführung der praktischen Ausbildung und Prüfung von Fernpiloten abgeben


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

28.09.2023

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für die Erstbeantragung einer Anerkennung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für die Verlängerung einer Anerkennung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für die Änderung einer Anerkennung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.


Fristen

Bitte verlängern Sie Ihre Anerkennung spätestens 1 Woche vor Ablauf der vorherigen Anerkennung, um einen erneuten Antrag auf Anerkennung und damit unnötige Kosten zu vermeiden


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Verfahrensablauf

Sie können die Erklärung online oder per Post abgeben.

Online-Erklärung:

Erklärung per Post:


Voraussetzungen

Stellen:

UAS-Betreiber und UAS-Betreiberinnen:


Volltext

Wenn Sie als Stelle oder als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) registriert sind und die praktische Ausbildung und Prüfung von Fernpilotinnen und Fernpiloten für Standardszenarien durchführen wollen, benötigen Sie eine Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). 

Um diese Anerkennung zu erhalten, müssen Sie eine Erklärung abgeben. In der Erklärung geben Sie an:

Eine Anerkennung als Betreiberin beziehungsweise Betreiber oder Stelle ist jeweils für 2 Jahre gültig. 

Als Stelle oder als UAS-Betreiberin beziehungsweise UAS-Betreiber können Sie neben der erstmaligen Anerkennung auch


Erforderliche Unterlagen

Falls Sie die Erklärung per Post abgeben, benötigen Sie zur Authentifizierung:


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5
Adresse
Hermann-Blenk-Str. 26
38108 Braunschweig
Postanschrift

38001 Braunschweig

(für UAS-Betreiberregistrierung)

(für Prüfstellen und Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten)