Eine Registrierung als Betreiberin oder Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

20.11.2023

Gebühr

Gebühr
20 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Registrierungsgebühr für natürliche Personen. Die Bezahlung erfolgt über eine Online-Bezahlseite.

Gebühr
50 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Registrierungsgebühr für juristische Personen. Die Bezahlung erfolgt über eine Online-Bezahlseite.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Verfahrensablauf

Die Registrierung als UAS-Betreiberin beziehungsweise UAS-Betreiber können Sie ausschließlich online durchführen.


Fristen

Es gibt keine Frist. Wenn Sie eine bereits gelöschte UAS-Betreiberregistrierung reaktivieren möchten, dürfen seit Ihrer Beantragung der Löschung nicht mehr als 5 Jahre vergangen sein.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Volltext

Wenn Sie in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug betreiben möchten, müssen Sie sich vorher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Unbemannte Luftfahrzeuge werden umgangssprachlich Drohnen und offiziell Unmanned Aircraft Systems (UAS) genannt. Eine Pflicht zur Registrierung besteht, wenn Ihr UAS

Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine persönliche elektronische UAS-Betreibernummer, eine e-ID. Mit Ihrer Betreibernummer können Sie auch mehrere UAS betreiben. Sie muss an jedem UAS angebracht werden.

Eine Drohnenbetreiberin oder ein Drohnenbetreiber ist eine Person oder Organisation, die eine oder mehrere Drohnen besitzt oder mietet. Sie müssen selbst aktiv werden und die Drohne bei der LBA registrieren. 

Eine Drohnenpilotin beziehungsweise ein Drohnenpilot ist die Person, die die Drohne fliegen lässt. Dabei muss es sich nicht um die Eigentümerin oder den Eigentümer der Drohne handeln. Hat Ihre Organisation sich bereits registriert und die e-ID am UAS angebracht, benötigen Sie als Fernpilotin oder Fernpilot keine zusätzliche e-ID.

Sollten Sie bereits durch einen Luftsportverband registriert worden sein und Ihre e-ID erhalten haben, ist keine weitere Registrierung erforderlich.

Sie sind verpflichtet, Ihre beim LBA hinterlegten Daten stets aktuell zu halten und Änderungen, zum Beispiel durch einen Umzug, umgehend zu melden.


Erforderliche Unterlagen

Für natürliche Personen:

Für nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts:

Für Personengesellschaften:

Für Kapitalgesellschaften:

Für Genossenschaften, Vereine, Stiftungen:


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5
Adresse
Hermann-Blenk-Str. 26
38108 Braunschweig
Postanschrift

38001 Braunschweig

(für UAS-Betreiberregistrierung)

(für Prüfstellen und Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten)