Marke anmelden


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

22.03.2022

Gebühr

Gebühr
290 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Elektronische Anmeldung für bis zu 3 Klassen

Gebühr
300 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Anmeldung in Papierform für bis zu 3 Klassen

Gebühr
100 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für jede weitere Klasse (Klassengebühr)

Gebühr
200 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Antrag auf beschleunigte Prüfung

Gebühr
900 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Anmeldegebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke

Gebühr
750 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Verlängerungsgebühr einschließlich der Klassengebühr für bis zu drei Klassen

Gebühr
1800 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Verlängerungsgebühr Kollektiv- und Gewährleistungsmarke

Gebühr
260 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse)

Gebühr
250 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Widerspruchsverfahren, Grundbetrag für ein Widerspruchszeichen

Gebühr
50 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Widerspruchsverfahren, Gebühr für jedes weitere Widerspruchszeichen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz


Hinweise (Besonderheiten)

Das DPMA überprüft Ihre Markenanmeldung auf absolute Schutzhindernisse. Es prüft jedoch nicht, ob Ihre Marke Schutzrechte Dritter verletzt und in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Sie sollten deshalb vor der Markenanmeldung recherchieren, ob die gewünschte Marke Rechte Dritter verletzt. Ansonsten könnte es sein, dass gegen Ihre Marke Widerspruch vor dem DPMA erhoben wird und diese eventuell zu löschen ist. Zudem kann gegen Ihre Marke mit Abmahnung oder mit Klagen vor Zivilgerichten vorgegangen werden.


Verfahrensablauf

Die Eintragung einer Marke können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen. Wenn Sie die Eintragung schriftlich beantragen möchten:

Wenn Sie die Eintragung elektronisch beantragen möchten:

Das DPMA prüft dann, ob Ihre Marke eingetragen werden kann.


Volltext

Eine Marke dient grundsätzlich der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Bewegungen, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein.

Markenschutz entsteht durch die Eintragung einer Marke in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA). Dafür müssen Sie die Marke anmelden. Markenschutz kann aber auch entstehen, wenn ein Zeichen im Geschäftsverkehr intensiv genutzt wird oder allgemein bekannt ist. Vom Schutz ausgeschlossen sind aber Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, oder solche, die die betreffenden Waren oder Dienstleistungen lediglich beschreiben (zum Beispiel das Wort "Äpfel" für die Ware "Obst").

Neben der klassischen Individualmarke gibt es zwei besondere Markenkategorien: Die Kollektiv- und die Gewährleistungsmarke.

Die jeweiligen Benutzungsbedingungen werden in einer Kollektiv- beziehungsweise Gewährleistungsmarkensatzung niedergelegt.

Als Kollektiv- und Gewährleistungsmarken können sämtliche oben genannten Markenformen angemeldet werden. Wenn Sie eine Marke eintragen lassen, erwerben Sie das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Sie können diese Marke jederzeit verkaufen, veräußern oder ein Nutzungsrecht, eine sogenannte Markenlizenz, an Ihrer Marke einräumen.

Eine Marke ist unbegrenzt verlängerbar. Sie wird aber aus dem Register gelöscht, wenn Sie die Verlängerungsgebühr nicht mehr zahlen, die nach jeweils 10 Jahren fällig wird.

Wenn Sie ein Schutzrecht anmelden wollen, können Sie das selbst tun. Sie können sich aber auch von einer Patent- oder Rechtsanwältin beziehungsweise einem Patent- oder Rechtsanwalt helfen lassen. Wohnen Sie außerhalb Deutschlands und haben weder Sitz noch Niederlassung hier, müssen Sie sich von einer in Deutschland zugelassenen Rechts- oder Patentanwältin beziehungsweise einem Rechts- oder Patentanwalt vertreten lassen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Fristen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Adresse
Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt
Postanschrift

80297 München, Landeshauptstadt

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Dienststelle Jena
Postanschrift

07748 Jena

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin
Adresse
Gitschiner Straße 97
10969 Berlin, Stadt
Postanschrift

10958 Berlin, Stadt

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zentraler Kundenservice
Adresse
Zweibrückenstraße 12
80331 München, Landeshauptstadt
Postanschrift

80297 München, Landeshauptstadt