Nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel zur Anwendung an Befallsgegenständen zur Ausfuhr genehmigen lassen


Volltext

Befallsgegenstände sind Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Saatgut und sonstige Gegenstände, die Träger von Schadorganismen sein können. Ein akuter Befall dieser Gegenstände ist nicht erforderlich, sie müssen nur grundsätzlich befallen werden können. 

Sie können nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel an Befallsgegenständen anwenden, wenn diese für die Ausfuhr aus Deutschland bestimmt sind und

Sie müssen einen Antrag auf Genehmigung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellen. Das BVL bewertet das Risiko der Pflanzenschutzmittel in Zusammenarbeit mit dem Julius Kühn-Institut, dem Umweltbundesamt und dem Bundesinstitut für Risikobewertung.

Die Genehmigung gilt maximal 120 Tage und kann mit Vorbehalt des Widerrufes verbunden werden und auch erneut erteilt werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Genehmigung kostet Sie EUR 650,00 bis EUR 10.800.


Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag beim BVL stellen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:


Bearbeitungsdauer

In der Regel dauert es 2 Monate bis Sie einen Genehmigungsbescheid vom BVL erteilt bekommen.


Fristen

Für die Genehmigung müssen Sie keine Fristen einhalten.
Die Genehmigung gilt maximal 120 Tage und kann mit Vorbehalt des Widerrufes verbunden werden und auch erneut erteilt werden.


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft


Fachlich freigegeben am

20.10.2021

Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Abteilung 2 - Pflanzenschutzmittel
Adresse
Bundesallee 51
38116 Braunschweig