Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf öffentlichen Flächen genehmigen lassen


Volltext

Auf Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden, sollte die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln so weit wie möglich minimiert werden.
Zu diesen Flächen zählen zum Beispiel:

Wenn Sie eine sachkundige Person sind, können Sie auf diesen Flächen nur bestimmte Pflanzenschutzmittel nach Genehmigung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anwenden.
Die Genehmigung bekommen Sie, wenn:

Ausgeschlossen von der Genehmigung sind Pflanzenschutzmittel, die


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antragsformular müssen Sie keine weiteren Unterlagen einreichen.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

EUR 10.200 bis EUR 23.500


Verfahrensablauf

Sie müssen für die Genehmigung einen schriftlichen Antrag stellen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:


Bearbeitungsdauer

In der Regel dauert es bis zu 120 Tage bis Sie einen Genehmigungsbescheid vom BVL erteilt bekommen.


Fristen

Sie müssen für die Genehmigung keine Fristen einhalten.
Die Genehmigung ist so lange gültig wie die Hauptzulassung des Pflanzenschutzmittels.


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft


Fachlich freigegeben am

20.10.2021

Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Abteilung 2 - Pflanzenschutzmittel
Adresse
Bundesallee 51
38116 Braunschweig