Zusatzstoffe in Pflanzenschutzmitteln genehmigen lassen


Volltext

Zusatzstoffe in Pflanzenschutzmitteln verstärken zum Beispiel deren pestizide Wirkung. Außerdem werden sie beispielsweise in Tankmischungen mit Pflanzenschutzmitteln angewendet, um die Benetzung oder die Haftung von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern oder die Schaumbildung zu vermindern. 

Zusatzstoffe dürfen keine schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt haben. 
Wenn Sie als Hersteller oder Vertreiber von Pflanzenschutzmitteln einen neuen Zusatzstoff verwenden und vermarkten wollen, müssen Sie diesen deshalb vorher durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) prüfen und genehmigen lassen. 
Das BVL trifft die Entscheidung in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Umweltbundesamt sowie dem Julius Kühn-Institut.

Die Genehmigung erfolgt für einen Zeitraum von 10 Jahren. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit macht die Genehmigung von Zusatzstoffen und den Widerruf von Genehmigungen im Bundesanzeiger oder im Bundesanzeiger online öffentlich bekannt.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:


Voraussetzungen

Zusatzstoffe dürfen keine schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt haben.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Genehmigung kostet Sie EUR 1.500 bis EUR 6.200.


Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag beim BVL stellen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:


Bearbeitungsdauer

In der Regel dauert es 4 Monate bis Sie einen Genehmigungsbescheid vom BVL erteilt bekommen.


Fristen

Für die Genehmigung müssen Sie keine Fristen einhalten.
Die Genehmigung erfolgt für einen Zeitraum von 10 Jahren.


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft


Fachlich freigegeben am

20.10.2021

Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Abteilung 2 - Pflanzenschutzmittel
Adresse
Bundesallee 51
38116 Braunschweig