Flaggenzertifikat für Sportboot zurückgeben


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

29.11.2022

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an,


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Volltext

Das Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot mit bis zu 15 Metern Rumpflänge.

Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.

Ein Flaggenzertifikat ist zurückzugeben, wenn


Hinweise (Besonderheiten)

Die Angaben für die Bestätigung der Ungültigkeit des Flaggenzertifikates erhalten Sie nur, wenn dies in der Rückgabe beantragt worden ist.


Verfahrensablauf

Die Rückgabe eines Flaggenzertifikates können Sie beim Bundes-amt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen. 

Per Post:

Online:


Voraussetzungen

Ein gültiges Flaggenzertifikat ist zurückzugeben, wenn


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja 


Fristen

Geben Sie das Flaggenzertifikat unverzüglich zurück, wenn Sie das Fahrzeug verkaufen oder sich die Eigentumsverhältnisse ändern.


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) - Sachgebiet S11
Postanschrift

Postfach:30 12 20
20305 Hamburg, Freie und Hansestadt