Ersatzausfertigung eines UKW-Sprechfunkzeugnisses (UBI) beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

07.08.2024

Gebühr

Gebühr
43.98 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand des Ersatzdokuments ins Ausland.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Erteilung einer Ersatzausfertigung Ihres amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.

Online-Antrag:

Antrag per Post:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Volltext

Wenn Sie am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen möchten, dann benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis. Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk berechtigt das amtlich anerkannte UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI).

Haben Sie Ihr UBI verloren oder wurde es gestohlen oder beschädigt? Dann ist die Ausstellung eines Ersatzdokuments notwendig. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.

Die Ersatzausfertigung wird durch den Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) und den Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt. 

Auskunft zur Ausstellung erhalten Sie direkt beim jeweiligen Verband.


Hinweise (Besonderheiten)


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Deutscher Motoryachtverband e.V. - Führerscheinabteilung
Adresse
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg, Stadt

Deutscher Segler-Verband e.V.
Adresse
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg