Personen, die im Aufnahmeverfahren eingereist sind, höherstufen


Volltext

Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland wurde Ihr Status zunächst in einer Erstaufnahmestelle des Bundesverwaltungsamtes (BVA) und eventuell in einem Bescheinigungsverfahren des Bundesverwaltungsamtes oder eines Landes (bis 2004) überprüft. Wenn Sie nun - womöglich nach Jahren - geltend machen, doch falsch eingestuft worden zu sein, kann dieses Begehren je nach Rechtslage und Verfahrensgang

sein.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

keine


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Die Höherstufung können Sie formlos schriftlich oder online beantragen.

Schriftliche Antragstellung:

Online-Antragstellung:

Da das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass über Bescheinigungsanträge nach dem Recht zum Zeitpunkt der Einreise zu entscheiden ist, werden die Anträge in aller Regel (über 99 Prozent) abgelehnt.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 6 Monate. Bestehende Rückstände bei den Ablehnungen können die Entscheidung weiter verzögern.


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat


Fachlich freigegeben am

13.06.2022

Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt (BVA), Standort Friedland - Spätaussiedler
Adresse
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland