Aufnahme als Spätaussiedler beantragen


Volltext

Um als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler in Deutschland aufgenommen zu werden, müssen Sie grundsätzlich einen Antrag aus dem Aussiedlungsgebiet stellen. Den Antrag müssen Sie vor der Ausreise nach Deutschland schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einreichen. Wenn Sie einen Aufnahmebescheid erhalten, müssen Sie vor der Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen. Ihre Ausreise in das Bundesgebiet müssen Sie selbst organisieren und bezahlen.

Familienangehörige

Auf Ihren Antrag können Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte, Ihre Kinder, Enkelkinder oder Urenkelkinder in den Aufnahmebescheid einbezogen werden und gemeinsam mit Ihnen im Rahmen des Spätaussiedleraufnahmeverfahrens einreisen.

Diese Personen müssen, wenn sie volljährig sind, also ab einem Alter von 18 Jahren, Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Der Antrag auf Einbeziehung Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten in den Aufnahmebescheid kann nur genehmigt werden, wenn die Ehe seit mindestens 3 Jahren besteht.

Werden Ihre Familienangehörigen in den Aufnahmebescheid einbezogen, können diese nach Erhalt eines Visums gemeinsam mit Ihnen im Rahmen des Spätaussiedleraufnahmeverfahrens einreisen.

Sie können die Einbeziehung Ihrer im Herkunftsgebiet verbliebenen Familienangehörigen auch noch nach Ihrer eigenen Ausreise gesondert beantragen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Beschaffenheit der Unterlagen und Dokumente:

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Beschaffenheit der einzureichenden Dokumente auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes im Bereich Spätaussiedler. Den Link finden Sie unter "Weiterführende Informationen".


Voraussetzungen

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Ihre Familienangehörigen (Ehepartnerin und Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder) müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte sowie Ihre volljährigen Kinder verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Sprache entsprechend dem Niveau A 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz können Sie schriftlich oder online stellen.

Schriftliche Antragstellung:

Online-Antragstellung:

Wenn Ihr Antrag bewilligt wird:


Bearbeitungsdauer

Die Verfahrensdauer beträgt mehrere Monate bis mehrere Jahre und ist unter anderem abhängig von der Mitwirkung und den Sprachkenntnissen der antragstellenden Person.


Fristen


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)


Fachlich freigegeben am

01.12.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt (BVA), Standort Friedland - Spätaussiedler
Adresse
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland

Bundesverwaltungsamt (BVA) – Spätaussiedler
Postanschrift

50728 Köln, Stadt