Daten für Statistiken zu Land- und Forstwirtschaft sowie zur Fischerei übermitteln


Volltext

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage. Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

Für Statistiken zur Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei erhebt das StBA bestimmte Daten von Unternehmen aus diesen Bereichen. Aus den Ergebnissen der Erhebungen werden Analysen und Prognosen über die Entwicklung auf dem Agrarsektor erstellt. Sie bilden damit eine Grundlage für politische Entscheidungen auf Landes-, Bundes- und Ebene der Europäischen Union (EU).

Wenn Sie ein Unternehmen aus einem der folgenden Bereiche führen und ausgewählt wurden, müssen Sie Daten an das StBA übermitteln:

Je nach Wirtschaftszweig sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmte Angaben in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, vierteljährlich, jährlich oder mit Abstand mehrerer Jahre. Unter anderem müssen Sie gegebenenfalls Angaben zu Ihrem Betrieb oder Unternehmen machen.

Brütereien:
Merkmale zu Bruteiereinlagen und zur Kükenerzeugung, also

Geflügelschlachtereien:

Merkmale zur Geflügelschlachtung, also

holzbearbeitendes Gewerbe oder Sägewerke:

Merkmale über Rohholz und Erzeugnisse des holzbearbeitenden Gewerbes, also

Düngemittel-Unternehmen:

Merkmale über den Inlandsabsatz von Düngemitteln, also


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.


Voraussetzungen

Sie betreiben ein Unternehmen aus einem der folgenden Bereiche und das StBA hat Sie dazu aufgefordert, Daten zu übermitteln:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für Sie entstehen keine Kosten.


Verfahrensablauf

Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:

Melden Sie sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen:

Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.


Bearbeitungsdauer

Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.

Für die Dateneingabe benötigen Sie in der Regel zwischen 10 Minuten und 1 Stunde.


Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Fachlich freigegeben am

01.09.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Statistisches Bundesamt (StBA)
Adresse
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Postanschrift

65180 Wiesbaden, Landeshauptstadt