Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung beantragen - für Personen, die während des Nationalsozialismus ausgebürgert wurden, sowie deren Abkömmlinge - im Ausland


Volltext

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Sie ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.

Sie können wiedereingebürgert werden, wenn Ihnen in der Zeit des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde. Wenn Sie Abkömmling einer solchen Person sind, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Einbürgerung.

Wenn Sie die Voraussetzungen für die (Wieder-)Einbürgerung erfüllen, wird Ihnen eine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Danach besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.

Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht beifügen.

Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren Antrag auf (Wieder-)Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung schriftlich oder persönlich (Termin) bei Ihrer örtlich zuständigen Auslandsvertretung oder schriftlich und online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einreichen.

Hinweis:

Wenn Sie bereits in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte für ein Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit an die für Ihren Wohnsitz zuständige kommunale Staatsangehörigkeitsbehörde.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:


Voraussetzungen

Anträge auf (Wieder-)Einbürgerung können stellen:

oder

Weitere Voraussetzungen:

oder

und

Hinweis:
Ist die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Ausbürgerung entzogen worden, sondern hat der Vorfahr sie im Zusammenhang mit nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen verloren, kann eine Einbürgerung nach § 15 StAG (Wiedergutmachungseinbürgerung nach Verfolgung) in Frage kommen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Hinweis:
Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen Kosten entstehen können.


Verfahrensablauf

Die Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person schriftlich oder nach Terminvereinbarung persönlich bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.
Schriftliche Antragstellung

Online-Antragstellung

Abschluss des Verfahrens (schriftlich und Online):


Bearbeitungsdauer


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)


Fachlich freigegeben am

29.09.2021

Ansprechpunkt


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt (BVA) – Staatsangehörigkeitsbehörde
Postanschrift

50728 Köln, Stadt

Örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung