Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen beantragen („Riester“ bzw. „Rürup“)


Volltext

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen („Riester“) und Basisrentenverträgen („Rürup“) zuständig. Für in zertifizierte Verträge geleistete Beiträge kann ein Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und bei Altersvorsorgeverträgen die Altersvorsorgezulage beantragt werden.

Anträge auf Zertifizierung stellen können Anbieter von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen und Spitzenverbände der in § 1 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) genannten Anbieter.

Ihren Antrag auf Zertifizierung des Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags reichen Sie schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein.
Die Zertifizierungsstelle prüft, ob

Jedes zertifizierungsfähige Vertragsmuster erhält ein Zertifikat mit einer Zertifizierungsnummer. Die Zertifizierungsstelle prüft nicht, ob


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:


Voraussetzungen

Anträge auf Zertifizierung können stellen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten für die Bearbeitung eines Antrags, einen Altersvorsorge- oder einen Basisrentenvertrag zu zertifizieren, betragen EUR 5.000.

Wird einem Antrag ein zertifizierter Antrag eines Spitzenverbands zugrunde gelegt und werden die weiteren Voraussetzungen des § 12 Absatz 1 Satz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) erfüllt, beträgt die Gebühr EUR 500,00.

Für Anträge eines Spitzenverbandes, welche dieser als Bevollmächtigter seiner Mitgliedsunternehmen für diese stellt, beträgt die Gebühr je zertifizierungswilligem Mitglied EUR 250,00.

Für die Ergänzung eines Vertrags um eine Darlehensoption, wenn der Vertrag nach dem AltZertG in der am 31.12.2007 geltenden Fassung zertifiziert wurde, beträgt die Gebühr EUR 250,00.
 


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Zertifizierung schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.


Bearbeitungsdauer


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

15.12.2020

Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
(Hauptsitz Bonn-Beuel)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 8
Adresse

10115 Berlin, Stadt