Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung von Alkopops beantragen


Volltext

Wenn Sie Alkopops steuerfrei verwenden wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem örtlich zuständigen Hauptzollamt stellen. Das Hauptzollamt erteilt die Erlaubnis unter Widerrufsvorbehalt, wenn gegen Sie keine Bedenken bezüglich Ihrer steuerlichen Zuverlässigkeit bestehen.

Mit der Erlaubnis können Sie Alkopops unversteuert von einem deutschen Steuerlager beziehen. Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem die Alkopops hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen.

Alkopops sind von der Alkopopsteuer befreit, wenn sie wie folgt  gewerblich verwendet werden:

In der Erlaubnis sind bestimmte Pflichten aufgeführt, die Sie beachten müssen. Wenn Sie diese nicht beachten, ist mit Restriktionen zu rechnen, die bis zum Widerruf der Erlaubnis führen können.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen in 2-facher Ausfertigung beilegen:

Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.


Voraussetzungen

Sie sind steuerlich zuverlässig.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie im Voraus beim zuständigen Hauptzollamt schriftlich beantragen. 


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von den konkreten Umständen jedes einzelnen Falles, insbesondere vom Ergebnis der Prüfung der tatsächlichen Betriebsverhältnisse, ab. Da die Zeitspannen hier stark variieren, kann keine einheitliche Bearbeitungsdauer angegeben werden.


Fristen

Sie müssen die Erlaubnis vor dem geplanten Verwendungsbeginn beantragen.


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

19.02.2021

Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll