Als internationale Organisation oder deren Mitglied die Befreiung von der Umsatzsteuer in anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen


Volltext

Als internationale Organisation, genießen Sie in Deutschland umsatzsteuerliche Privilegien. Darüber hinaus können Sie die Freistellung von ausländischer Umsatzsteuer innerhalb der Europäischen Union (EU) beantragen. Der Umfang der Freistellung richtet sich nach dem Umfang Ihrer inländischen Privilegien.
Internationale Organisationen werden von den an ihnen beteiligten Staaten gegründet, beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation oder die Internationale Arbeitsorganisation. Gemeinsame Aufgaben sind zum Beispiel:


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Weitere Voraussetzungen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für Sie entstehen keine Kosten.


Verfahrensablauf

Stellen Sie Ihren Antrag per Post:


Bearbeitungsdauer

in der Regel 1 bis 3 Wochen


Fristen

Antragsstellung: Der Antrag ist bis zum 31.12. des auf den Umsatz folgenden Jahres zu stellen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

26.07.2021

Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Dienstsitz Berlin, Umsatzsteuer
Adresse
DGZ-Ring 12
13086 Berlin, Stadt