Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

21.03.2023

Volltext

Ausländische Investmentfonds sind beschränkt körperschaftsteuerpflichtig. 
Sie unterliegen mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen einem Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent. In einigen Fällen kann der Steuerabzug jedoch erstattet werden. Dafür ist ein Antrag beim Bundesamt für Steuern (BZSt) notwendig. 
Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf Antrag des Investmentfonds erstattet werden, wenn


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein


Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Voraussetzungen

Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf Antrag des Investmentfonds erstattet werden, wenn


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung reichen Sie ein: 


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer per Post, E-Mail oder Fax beim BZSt stellen:


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Investmentsteuer - Erstattung
Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt