Sozialversicherung für künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Personen anmelden


Volltext

Bevor die Künstlersozialkasse (KSK) Ihre Versicherungspflicht feststellen kann, prüft sie, ob Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen.

Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind Sie Künstlerin oder Künstler, wenn Sie

Als Publizistin oder Publizist gelten Sie, wenn Sie

Wenn Sie zu einer dieser Personengruppen gehören und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, umfasst Ihre Versicherungspflicht die allgemeine Renten- und gesetzliche Krankenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung. Sie müssen dafür monatlich Beiträge an die Künstlersozialkasse zahlen.

Berechnungsgrundlagen für die Beiträge sind

Als künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person, die gesetzlich pflichtversichert ist, zahlen Sie ungefähr die Hälfte des Gesamtbeitrages an die Künstlersozialkasse.

Die andere Hälfte des Beitrags zahlt die Künstlersozialkasse für Sie.

Ihnen stehen die gleichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zu wie angestellten Personen. Das umfasst auch einen Anspruch auf Krankengeldzahlung bei Arbeitsunfähigkeit.

Das Künstlersozialversicherungsgesetz sieht verschiedene Ausnahmen von der Versicherungspflicht vor. Zudem gibt es unter bestimmen Voraussetzungen auch Befreiungsmöglichkeiten von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie von der Künstlersozialkasse.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Als selbstständige Künstler und Publizisten werden Sie grundsätzlich versichert, wenn Sie


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Sie müssen sich schriftlich oder mündlich bei der Künstlersozialkasse melden:


Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Ermittlungsaufwand: 3 bis 6 Monate


Fristen

Sobald Sie als selbstständiger Künstler oder Publizist die Voraussetzungen für die Aufnahme in die KSK erfüllen, müssen Sie den Antrag stellen.


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben durch

Künstlersozialkasse


Fachlich freigegeben am

11.07.2018

Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse (KSK)
Adresse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift

26380 Wilhelmshaven