Nach Anmeldung bei der Künstlersozialkasse Widerspruch gegen den Bescheid zur Künstlersozialabgabepflicht einlegen


Volltext

Aufgrund Ihres Widerspruchs prüft die Künstlersozialkasse (KSK) nochmals, ob die Abgabepflicht für Ihr Unternehmens tatsächlich richtig ist. Dieses kann allein aufgrund des bisherigen Sachverhalts erfolgen oder durch ergänzende Angaben oder Unterlagen, die Sie im Widerspruchsverfahren nachgereicht haben.

Sie haben das Recht, eine bevollmächtigte Person zu beauftragen, die in Ihrem Namen die Kommunikation mit der KSK führt. Dies kann beispielsweise eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt sein. Wenn der Widerspruch für Sie Erfolg hat, erstattet die KSK in der Regel die Kosten der bevollmächtigten Person. Kosten eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin können nicht erstattet werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Die KSK fordert bei Ihnen im Regelfall fehlende Unterlagen an, die sie zu ihrer Entscheidung benötigt. 

Sie können aber auch von sich aus alle Unterlagen einreichen, die Sie für wichtig halten, um Ihr Anliegen zu bekräftigen.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen für Sie keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie reichen Ihren Widerspruch gegen die Künstlersozialabgabepflicht schriftlich bei der KSK ein.

In Ihrem Schreiben sollten Sie folgende Punkte beachten:

Sollten Ihre Angaben oder zuvor eingereichte Unterlagen für eine Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht ausreichen, setzt sich die KSK mit Ihnen in Verbindung. 

Damit Ihr Widerspruch erfolgreich sein kann, sollten Sie die von der KSK gesetzten Fristen einhalten. Fristverlängerungen sind auf Nachfrage möglich.

Wenn noch nicht über Ihren Widerspruch entschieden wurde, können Sie ihn jederzeit zurücknehmen.

Über die Entscheidung zu Ihrem Widerspruch erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.


Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 6 Monate.


Fristen

Bei Bekanntgabe des Bescheides im Inland: 1 Monat.
Bei Bekanntgabe des Bescheides im Ausland: 3 Monate.


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

07.07.2021

Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse (KSK)
Adresse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift

26380 Wilhelmshaven