Beratung der Künstlersozialkasse für nicht versicherte künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige


Volltext

Als künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person müssen Sie sich unter Umständen über die Künstlersozialkasse (KSK) versichern lassen.
Bei Bedarf können Sie die KSK kontaktieren. Die KSK

Darüber hinaus berät Sie die KSK auf Wunsch unter anderem zu folgenden Themen:

Künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige müssen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen. Ein Bundeszuschuss sowie die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanzieren die andere Beitragshälfte.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Voraussetzungen

Sie sind noch nicht bei der KSK als künstlerisch oder publizistisch selbständige tätige Person angemeldet.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für Sie fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Kontaktieren Sie die KSK:


Bearbeitungsdauer

telefonisch: in der Regel keine
schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

22.11.2021

Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse (KSK)
Adresse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift

26380 Wilhelmshaven