Rentenbezug der Künstlersozialkasse melden


Volltext

Als Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig ist, können Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rente beantragen. Dazu müssen Sie die die Voraussetzungen erfüllen.
Der zuständige Rentenversicherungsträger wird Sie über die genauen Voraussetzungen für eine Rente informieren. Nach Ihrem Antrag prüft der Rentenversicherungsträger die Voraussetzungen. Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid über Ihren Antrag.

Wenn Sie eine Rente erhalten, verändert sich gegebenenfalls Ihre bisherige Versicherungspflicht bei der KSK:


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

 Es fallen keine Kosten für Sie an.


Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten beziehungsweise beantragt haben:


Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 4 Wochen, wenn alle Unterlagen und Angaben vorliegen.


Fristen

Informieren Sie die KSK unverzüglich über Ihren Rentenantrag.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

25.11.2021

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse (KSK)
Adresse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift

26380 Wilhelmshaven


Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte
Postanschrift
Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift

26380 Wilhelmshaven

(Für Künstlersozialversicherung:)

(Für Künstlersozialabgabe:)