Ausgleichsvereinigung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe gründen


Volltext

Sie müssen die Künstlersozialabgabe zahlen, sofern Sie zu den Unternehmen gehören,  

Darüber hinaus sind mit der Abgabepflicht weitere Pflichten verbunden:

Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet die Möglichkeit, dass Sie mit mehreren Unternehmen eine Ausgleichsvereinigung bilden, um die Künstlersozialabgabe in pauschalisierter Form zu zahlen. Die Ausgleichsvereinigung nimmt Ihre Rechte und Pflichten gegenüber der KSK wahr, insbesondere die Meldungen und die Zahlung der Künstlersozialabgabe und der Vorauszahlungen.
Die Vorteile der Ausgleichsvereinigung:


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Um eine Ausgleichsvereinigung gründen zu können, muss die Vertreterin oder der Vertreter der Unternehmen

Ihre Ansprechpartnerin oder ihr Ansprechpartner für die Ausgleichsvereinigungen bei der KSK berät Sie hierzu gern.


Voraussetzungen

Um eine Ausgleichsvereinigung gründen zu können, muss eine Vertreterin oder ein Vertreter der in der Ausgleichsvereinigung  zusammengeschlossenen Unternehmen bereit sein, die Organisation der Gründung und die spätere Abwicklung der Ausgleichsvereinigung für die Mitglieder zu übernehmen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für Sie fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Ausgleichsvereinigung gründen oder einer Ausgleichsvereinigung beitreten wollen,


Bearbeitungsdauer


Fristen

 Sie müssen keine Fristen einhalten.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)


Die Gründung von Ausgleichsvereinigungen lohnt sich für Sie insbesondere dann,


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

28.06.2021

Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse (KSK)
Adresse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift

26380 Wilhelmshaven