Ergebnis einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung


Volltext

Spätestens alle 4 Jahre erfolgt in Unternehmen mit abhängig Beschäftigten in der Regel eine Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Die Prüfung betrifft die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Meldepflichten sowie Ihre rechtzeitigen und vollständigen Beitragszahlungen. Nicht nur die Deutsche Rentenversicherung kann Sie prüfen, sondern auch die Künstlersozialkasse (KSK).
Die KSK übernimmt das Prüfergebnis der Deutschen Rentenversicherung. Die KSK passt Ihr Abgabekonto entsprechend an.
Die KSK kontrolliert nach der Prüfung, ob Sie möglichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
Falls Sie nicht bei der KSK erfasst waren, werden Sie unter einer Abgabenummer registriert.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Voraussetzungen

Sie haben von der Deutschen Rentenversicherung einen Bescheid über die Feststellung Ihrer Abgabepflicht oder über eine Änderung der Künstlersozialabgabe erhalten.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für Sie fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Die Deutsche Rentenversicherung informiert die KSK über Ihre festgestellte Abgabepflicht oder die Höhe der Künstlersozialabgabe.


Bearbeitungsdauer


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

25.11.2021

Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter
Adresse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift

26380 Wilhelmshaven