Verwarnungsgeldverfahren der Künstlersozialkasse bei Verstoß gegen Pflichten


Volltext

Als eine künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Person, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert ist, müssen Sie bestimmte Pflichten erfüllen. Gleiches gilt für Unternehmen, die der Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz unterliegen. Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft, ob Sie diese Pflichten erfüllt oder sich ordnungswidrig verhalten haben.
Die KSK kann bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit ein Verwarnungsgeld verhängen.
Der Verwarnungsgeldbescheid beinhaltet unter anderem:

Die Höhe eines Verwarnungsgeldes richtet sich nach dem Einzelfall. Pro Verstoß können es EUR 5,00 bis EUR 55,00 sein.
Sie haben keinen Anspruch darauf, dass die KSK eine geringfügige Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsgeld ahndet. Die KSK kann auch ein Bußgeldverfahren betreiben und eine Geldbuße verhängen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Voraussetzungen

Die Künstlersozialkasse kann Sie unter folgenden Voraussetzungen mit einem Verwarnungsgeld belegen:

Als eine versicherte Person handeln Sie nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ordnungswidrig, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig:

Als abgabepflichtiges Unternehmen handeln Sie nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ordnungswidrig, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für Sie fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie erhalten ohne vorherige Mitteilung einen Bescheid über das Verwarnungsgeld:


Bearbeitungsdauer

Die Künstlersozialkasse schließt das Verfahren in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Tagen ab, sobald Sie das Verwarnungsgeld fristgerecht bezahlt haben.


Fristen

Das Verwarnungsgeld ist innerhalb 1 Woche zu zahlen, nachdem Sie den Bescheid über das Verwarnungsgeld erhalten haben.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

07.07.2021

Zuständige Stelle(n)

Künstlersozialkasse (KSK)
Adresse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift

26380 Wilhelmshaven