Zweitschrift eines Flugfunkzeugnisses beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

16.11.2023

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung einer Zweitschrift online oder per Post oder per E-Mail beantragen.
Überweisen Sie zunächst die Gebühr für die Ausstellung einer Zweitschrift.
Online-Antrag

Antrag per Post oder per E-Mail:


Volltext

Zur Ausübung des Flugfunkdienstes am Boden und in der Luft benötigen Sie ein Flugfunkzeugnis der Bundesnetzagentur. 
Sie müssen bei der Bundesnetzagentur eine Zweitschrift beantragen, wenn


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Überweisen Sie die Gebühr an die folgende Kontoverbindung: 
Empfänger: Bundeskasse Weiden
Kreditinstitut: BBK Regensburg
IBAN: DE08 7500 0000 0075 0010 07
BIC: MARKDEF1750 
Geben Sie im Verwendungszweck eine der folgenden Informationen an: 

Gebühr
35 EUR (FIX)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fristen

Es gibt keine Frist.


Voraussetzungen

Sie haben Ihr Flugfunkzeugnis verloren oder es wurde unbrauchbar.


Erforderliche Unterlagen

Für alle Anträge, wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind:


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Standorte der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) für Flugfunkzeugnisse