Frequenzen für den Bündelfunk beantragen


Volltext

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist für die Verwaltung des Frequenzspektrums in Deutschland verantwortlich. Das bedeutet, dass sie die Nutzung von Funkfrequenzen durch verschiedene Dienste, einschließlich Satellitenkommunikation, reguliert und koordiniert.

Bündelfunk wird von Unternehmen und Organisationen zur internen Kommunikation und Datenübertragung innerhalb eines definierten Gebietes genutzt, zum Beispiel auf einem Firmengelände. In Deutschland bedarf jede Frequenznutzung einer vorherigen Frequenzzuteilung. Sie können Frequenzzuteilungen für Bündelfunknetze bei der BNetzA beantragen. Den Antrag können Sie online oder per Post stellen.

Im Antrag legen Sie unter anderem Ihr Nutzungskonzept dar und machen Angaben zum Gebiet, in welchem Sie die Frequenznutzung planen.

Bündelfunkfrequenzen teilt die BNetzA stets standortbezogen mit konkreten funktechnischen Parametern zu, woraus sich das genaue Zuteilungsgebiet ergibt. Um eine effiziente Frequenznutzung zu gewährleisten und Störungen zu verhindern, werden im Bereich des Bündelfunks die Frequenzen einzeln zugeteilt.

Frequenzzuteilungen im Bündelfunk werden Ihnen auf maximal 10 Jahre befristet zugeteilt. Sie können auch eine kürzere Laufzeit beantragen.

Neben der Neueinrichtung eines Bündelfunknetzes für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation können Sie bei der BNetzA außerdem beantragen:

Sollten Sie außerhalb dieser Antragsarten ein anderes Anliegen bezüglich Bündelfunknetzen haben, können Sie dieses ebenfalls über das digitale Antragsformular der BNetzA übermitteln.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühr für die Frequenzzuteilung:

Jahresbeitrag für die Frequenzzuteilung:


Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Zuteilung von Frequenzen im Bereich Bündelfunk können Sie online, per E-Mail oder per Post stellen.

Frequenzzuteilung online beantragen:

Frequenzzuteilung per E-Mail oder per Post beantragen:


Fristen

Für den Verlängerungsantrag:


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

03.04.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Referat 225, Frequenzzuteilung Bündelfunk
Adresse
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
(Referat 225)