Zuteilung von Frequenzen für Erdfunkstellen im Satellitenfunk beantragen


Volltext

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist für die Verwaltung des Frequenzspektrums in Deutschland verantwortlich. Das bedeutet, dass sie die Nutzung von Funkfrequenzen durch verschiedene Dienste, einschließlich Satellitenkommunikation, reguliert und koordiniert.

In Deutschland bedarf jede Frequenznutzung einer vorherigen Frequenzzuteilung. Wenn Sie öffentlichen oder innerbetrieblichen Funkverkehr über eine Satellitenerdfunkstelle betreiben möchten, beantragen Sie bei der BNetzA die Frequenzen. Den Antrag können Sie online oder per Post stellen.

Im Antragsformular machen Sie Angaben unter anderem zu den Eigenschaften

Die BNetzA überprüft, ob eine den Vorgaben entsprechende und störungsfreie Frequenznutzung sichergestellt ist. Wenn keine Störungen drohen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen ein entsprechender Frequenzbereich zugeteilt.   

Die BNetzA teilt Frequenzen für Satellitenerdfunkstellen für maximal 10 Jahre zu. Danach müssen Sie die Nutzung neu beantragen.

Für den reinen Empfangsbetrieb von Erdfunkstellen benötigen Sie keine Frequenzzuteilung.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Sie können die Zuteilung von Frequenzen für Erdfunkstellen online, und schriftlich per Post oder E-Mail beantragen.

Frequenzzuteilung online beantragen:

Frequenzzuteilung per E-Mail oder per Post beantragen:


Fristen

Sie sollten die Frequenzzuteilung spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Nutzungsbeginn beantragen.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

18.03.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Referat 223
Adresse
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
(Referat 223)