Frequenzzuteilung für Satellitenfunk (SNG) beantragen


Volltext

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist für die Verwaltung des Frequenzspektrums in Deutschland verantwortlich. Das bedeutet, dass sie die Nutzung von Funkfrequenzen durch verschiedene Dienste, einschließlich Satellitenkommunikation, reguliert und koordiniert.

Mit dem Satellite News Gathering (SNG) können Sie an wechselnden Standorten per Satellitenfunk Bild- und Tonsignale übermitteln. Zum Beispiel, wenn Sie im Rahmen einer Berichterstattung über ein Fahrzeug mit entsprechender Ausstattung Nachrichten an ein Funkhaus senden wollen.

In Deutschland bedarf jede Frequenznutzung einer vorherigen Frequenzzuteilung. Wenn Sie Bild- und Tonsignale zur Rundfunkverteilung an wechselnden Standorten per Satellitenfunk übermitteln wollen, müssen Sie dafür bei der Bundesnetzagentur die entsprechenden Frequenzen für SNG beantragen. Dazu geben Sie die eingesetzten Frequenzen oder belegte Bandbreite an.

Die Bundesnetzagentur überprüft, ob Ihre angegebenen Frequenzen bereits bestehenden Funkverbindungen stören könnten. Wenn keine Störungen drohen, wird Ihnen der entsprechende Frequenzbereich zugeteilt.

Die Nutzung von SNG ist für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen vorgesehen. Wenn die Nutzungsdauer kürzer ist, müssen Sie eine Kurzzeitfrequenzzuteilung beantragen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Zusätzlich kann die Bundesnetzagentur von Ihnen verlangen:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Sie können die Frequenzzuteilung für Satellitenfunk online, per Post oder per E-Mail beantragen.

Frequenzzuteilung online beantragen:

Frequenzzuteilung per Post oder E-Mail beantragen:


Fristen

Der Antrag ist 6 Wochen vor dem beabsichtigten ersten Nutzungstag zu stellen.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

29.09.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Referat 223
Adresse
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
(Referat 223)