Frequenzzuteilung für den analogen Eisenbahn-Betriebsfunk beantragen


Volltext

Zur Nutzung von Frequenzen für den analogen Eisenbahn-Betriebsfunk benötigen Sie eine Frequenzzuteilung. Diese können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen.

Nach erfolgreicher Verträglichkeitsprüfung der BNetzA mit anderen Frequenznutzungen im Inland und im benachbarten Ausland können die Funkstellen von Ihrem Unternehmen in Betrieb genommen werden.

In der Regel werden Frequenzzuteilungen im analogen Eisenbahnbetriebsfunk für 10 Jahre befristet.

Wenn Sie bereits eine Frequenzzuteilung besitzen und sich Angaben in Ihrer Zuteilungsurkunde ändern, teilen Sie diese bitte ebenfalls per Antragsformular der BNetzA mit.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühr für die Frequenzzuteilung:

Jahresbeitrag für die Frequenzzuteilung:


Verfahrensablauf

Frequenzzuteilungen für den analogen Eisenbahn-Betriebsfunk sowie deren Änderungen können Sie online oder per Post beantragen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

18.03.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Referat 224, Frequenzzuteilung analoger Bahnfunk
Adresse
Nobelstraße 55
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
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