Berücksichtigung eines beruflich bedingten Umzuges zur Vermeidung der Auflösung des Wohnförderkontos beantragen


Volltext

Wenn Sie Ihre steuerlich geförderte Immobilie aufgrund einer beruflich bedingten Abwesenheit nicht mehr selbst nutzen können, wird Ihr Wohnförderkonto in der Regel aufgelöst und der Auflösungsbetrag wird besteuert.

Dies können Sie vermeiden, wenn Sie einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 92a Absatz 4 Einkommenssteuergesetz (EstG)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

27.03.2024

Zuständige Stelle(n)

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund
Adresse
Geschwister-Scholl-Straße 10-13
14776 Brandenburg an der Havel
Postanschrift

10868 Berlin, Stadt