Zuschuss zur privaten oder freiwilligen Krankenversicherung beantragen


Volltext

Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert sind, können Sie als Rentnerin oder Rentner einen Zuschuss zu Ihren Beiträgen beantragen. Den Zuschuss können Sie gemeinsam mit Ihrer Rente beantragen.

Sie haben möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss, wenn Sie


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Einen Zuschuss für Ihre Aufwendungen zur Krankenversicherung beantragen Sie gleichzeitig mit Ihrem Rentenantrag. Wenn Sie freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, benötigt die Rentenversicherung Angaben zur Anschrift der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn die gesetzliche Krankenkasse bestätigt, dass auch während des Bezugs einer Rente weiterhin eine freiwillige Mitgliedschaft besteht und Beiträge zu zahlen sind, wird der Zuschuss zur Krankenversicherung mit dem Rentenbescheid bewilligt.

Wenn Sie privat bei einem Krankenversicherungsunternehmen krankenversichert sind und selbst Beiträge zahlen, erhalten Sie mit dem Rentenantrag ein Formular, das Sie an Ihr privates Krankenversicherungsunternehmen schicken. Wenn Sie alle Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht haben, entscheidet diese über den Antrag auf einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Dies erfolgt mit dem Rentenbescheid.

Wenn Sie bereits eine Rente bekommen und freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert sind und noch keinen Zuschuss zu Ihren Aufwendungen zu Ihren Beiträgen zur Krankenversicherung erhalten, können Sie diesen auch separat beantragen. 

Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder per Post stellen.

Online-Antrag:

Persönlicher Antrag:

Schriftlicher Antrag:

Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.

Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail. 


Bearbeitungsdauer

3 Wochen bis 6 Monate 

Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, ob Sie den Antrag einzeln oder zusammen mit dem Rentenantrag stellen. Zudem richtet sich die Bearbeitungsdauer nach der Prüfung beziehungsweise der Ausstellung der Bescheinigung Ihrer Krankenkasse beziehungsweise Ihrer privaten Krankenversicherung.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

06.04.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger

Ihr zuständiger Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung