Steuerliche Folgen nach Eintritt in die Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages feststellen


Volltext

Das Wohnförderkonto wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) geführt. Darin wird das im Wohneigentum gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital für die nachgelagerte Besteuerung erfasst.

Zu Beginn der Auszahlungsphase ermittelt die ZfA den jährlichen Verminderungsbetrag. Er ergibt sich aus dem Stand Ihres Wohnförderkontos zu Beginn der Auszahlungsphase, verteilt auf die Jahre bis zur Vollendung Ihres 85. Lebensjahres.

Neben der jährlichen Besteuerung des Verminderungsbetrages während der Auszahlungsphase besteht für Sie auch die Möglichkeit der Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos, das heißt die vollständige Auflösung des Wohnförderkontos.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Keine


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

27.03.2024

Zuständigkeit

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund


Zuständige Stelle(n)

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund
Adresse
Geschwister-Scholl-Straße 10-13
14776 Brandenburg an der Havel
Postanschrift

10868 Berlin, Stadt