Für Betreiber von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen: Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung nachweisen


Volltext

Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen und von solchen Energieanlagen, die als Kritische Infrastruktur gelten, sind Sie verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung (SzA) einzusetzen. Diese müssen fortwährend Bedrohungen identifizieren und vermeiden. Sie müssen auch geeignete Maßnahmen zur Behebung für eingetretene Störungen vorsehen. Den Einsatz dieser Systeme müssen Sie seit dem 01.05.2023 mindestens alle 2 Jahre gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen.

Um Ihre Informationstechnik vor Angriffen von außen zu schützen, müssen Sie organisatorische und technische Maßnahmen und Vorkehrungen treffen. Diese können Sie durch Sicherheitsaudits, weitere Prüfungen oder Zertifizierungen dokumentieren lassen. Im nächsten Schritt übermitteln Sie dem BSI mithilfe eines Nachweisdokuments die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen, einschließlich möglicher aufgedeckter Sicherheitsmängel.

Das BSI prüft anschließend, ob Ihre Vorkehrungen und Maßnahmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das BSI kann die Nachreichung von weiteren Prüfungsunterlagen und bei Sicherheitsmängeln die Beseitigung der Mängel verlangen.

Energieversorgungsnetze und Energieanlagen sind elementar für das staatliche Gemeinwesen. Bei ihrem Ausfall oder ihrer Beeinträchtigung drohen Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen. Daher ist der regelmäßige Nachweis über den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung gesetzlich vorgeschrieben.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie sind als Betreiber von Energieversorgungsnetzen und/oder solchen Energieanlagen, die als Kritische Infrastruktur gelten, beim BSI registriert.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für das Einreichen der Nachweise beim BSI fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie können Ihre Nachweise online, per verschlüsselter E-Mail oder per Post einreichen. Um die Nachweise einzureichen, müssen Sie beim BSI als Betreiber von Energieversorgungsnetzen und/oder Energieanlagen registriert sein und über eine Betreiber-ID/Institutions-ID verfügen, die Sie bei der Registrierung erhalten haben.

Nachweise online einreichen:

Nachweise per E-Mail einreichen:

Nachweise per Post einreichen:


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten. 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)


Fachlich freigegeben am

17.01.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) KRITIS-Büro
Postanschrift
Godesberger Allee 185-189
53175 Bonn, Stadt
Adresse
Godesberger Allee 87
53175 Bonn, Stadt