Freiwilliges IT-Sicherheitskennzeichen beantragen


Volltext

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erteilt das IT-Sicherheitskennzeichen für Produkte des Verbrauchermarkts. Dies gilt beispielsweise für folgende Produktkategorien:

Mit dem Produktkennzeichen des BSI haben Hersteller und Dienstanbieter die Möglichkeit, die IT-Sicherheitseigenschaften ihrer Produkte transparent zu machen und sich damit am Markt hervorzuheben. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten dadurch Orientierung beim Kauf von IT-Produkten, denn sie werden in die Lage versetzt, Aspekte der Cybersicherheit bereits bei der Kaufentscheidung zu berücksichtigen.

Für ein IT-Sicherheitskennzeichen müssen Sie einen Antrag beim BSI stellen. Die Beantragung ist freiwillig. Mit dem IT-Sicherheitskennzeichen zeigen Sie, dass Ihre Produkte bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen, die vom BSI herausgegeben oder anerkannt wurden.

Das IT-Sicherheitskennzeichen besteht im Wesentlichen aus

Wenn Ihnen das BSI die Freigabe erteilt, verwenden Sie das IT-Sicherheitskennzeichens am Produkt, der Verpackung oder online.

Die BSI-Marktaufsicht kann während der Laufzeit stichprobenartig oder anlassbezogen prüfen, ob Ihr Produkt die Anforderungen für das IT-Sicherheitskennzeichen tatsächlich erfüllt.

Sollte das BSI eine Abweichung oder Sicherheitslücke feststellen, werden Sie kontaktiert. Sie erhalten dann die Möglichkeit, die festgestellten Mängel oder Sicherheitslücken zu beheben. Falls die Sicherheitslücke nicht behoben wird oder besonders kritisch ist, kann das BSI zusätzlich

In der Regel laufen die IT-Sicherheitskennzeichen nach 2 Jahren ab. Das BSI kann eine andere Laufzeit für einzelne Produktkategorien festlegen. Sobald die Laufzeit abgelaufen ist, ist die Freigabe des IT-Sicherheitskennzeichens beendet.

Das BSI schließt gegenseitige Anerkennungsabkommen mit ausländischen staatlichen Kennzeichen. Diese Abkommen ermöglichen eine Erteilung im vereinfachten Verfahren. Eine Übersicht der bestehenden Anerkennungsabkommen finden Sie auf der Internetseite des BSI.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhebt für die Antragsbearbeitung eine Verwaltungsgebühr.


Verfahrensablauf

Anträge zur Verwendung des IT-Sicherheitskennzeichens für Ihr Produkt oder Ihren Dienst können Sie online über das Bundesportal oder schriftlich per E-Mail und Post stellen.

IT-Sicherheitskennzeichen online beantragen:

IT-Sicherheitskennzeichen per E-Mail und Post beantragen:


Fristen

Antragsfrist: Die Verlängerung der Geltungsdauer des IT-Sicherheitskennzeichens können Sie frühestens 3 Monate und spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit beantragen.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI)


Fachlich freigegeben am

11.01.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Adresse
Godesberger Allee 185-190
53175 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:200363
53111 Bonn, Stadt

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – IT-Sicherheitskennzeichen
Adresse
Godesberger Allee 185 - 190
53133 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:200363
53133 Bonn, Stadt