Grenzüberschreitenden Versand von Handelsware über das Unionsversandverfahren online beim Zoll anmelden


Volltext

Um den kommerziellen Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten weitgehend automatisiert abzuwickeln, hat die Zollverwaltung bundesweit das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungssystem) eingeführt. Mit ATLAS wird der grenzüberschreitende Warenverkehr abgewickelt und überwacht.

Im Unionsversandverfahren können Waren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung befördert werden, ohne dass sie während des Versandverfahrens Einfuhrabgaben unterliegen.

Damit Sie Ihre Waren einfacher über ATLAS in das Unionsversandverfahren überführen können, hat der deutsche Zoll eine Internetplattform eingerichtet. Mit dieser können Sie die Daten Ihrer Zollanmeldung hinterlegen und an die Zollverwaltung übermitteln.

Sie müssen allerdings beachten: Ihre Zollanmeldung wird erst dann rechtlich wirksam, wenn Sie sie – zusätzlich zur Internet-Versandanmeldung – ausgedruckt und unterschrieben bei der zuständigen Zollstelle vorgelegt haben.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.


Voraussetzungen

Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten für Sie an.


Verfahrensablauf

Um den Versand Ihrer Handelsware über das Unionsversandverfahren online beim Zoll anzumelden, gehen Sie folgendermaßen vor:


Bearbeitungsdauer

Ihre Internet-Versandanmeldung wird so schnell wie möglich bearbeitet.


Fristen

Sie müssen die ausgedruckte und unterschriebene Internet-Versandanmeldung innerhalb von 30 Tagen beim zuständigen Zollamt einreichen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja 
Onlineverfahren möglich: ja 
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

04.05.2021

Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Örtlich zuständiges Hauptzollamt