Status als „Zugelassener Empfänger“ für das Unionsversandverfahren beantragen


Volltext

Die Waren können im Unionsversandverfahren vom Ausgangsort bis zu ihrem endgültigen Bestimmungsort befördert werden, an dem die Zollvorschriften und die nationalen Steuervorschriften erfüllt werden.

Wenn Sie regelmäßig Waren aus dem Unionsversandverfahren in Deutschland empfangen, können Sie als Unternehmen oder Einzelperson den Status als „Zugelassenen Empfänger“ beantragen. Dieser Status vereinfacht die Zollförmlichkeiten beim Empfang der Ware. 

Konkret haben Sie nach erteilter Bewilligung als „Zugelassener Empfänger“ folgende Vorteile:

Der Status als „Zugelassener Empfänger“ gilt nur für Unionsversandverfahren, die in Deutschland enden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.


Voraussetzungen

Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Es ist aber darauf hinzuweisen, dass Sie, wenn sie als zugelassener Empfänger tätig werden wollen, zusätzlich über ein Verwahrungslager verfügen müssen. Dieses Verwahrungslager bezieht sich auf den Ort, an dem Sie die Waren in Empfang nehmen. Für den Betrieb dieses Verwahrungslagers ist eine Sicherheit zu leisten Diese Sicherheit kann nur im Rahmen einer Bewilligung Gesamtsicherheit sinnvoll geleistet werden.


Verfahrensablauf

Den Status als „Zugelassener Empfänger“ müssen Sie schriftlich beantragen:


Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird innerhalb von 30 Tagen angenommen und innerhalb von 120 Tagen beschieden. 


Fristen

Bevor Sie Waren vereinfacht empfangen können, müssen Sie Inhaber einer Bewilligung Zugelassener Empfänger sein.


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

23.04.2021

Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Örtlich zuständiges Hauptzollamt