Diplomaten- oder Konsulargut beim Zoll anmelden


Volltext

Für Diplomatinnen, Diplomaten und Bedienstete von Auslandsvertretungen (Konsulaten) sieht das Völkerrecht bestimmte Vorrechte und Befreiungen vor. Die Regeln haben den Zweck, eine wirksame Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben zu ermöglichen und die rechtliche Selbstbestimmtheit der Staaten zu wahren.

In diesem Zusammenhang werden Waren bei der Einfuhr nach Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen von Zöllen und ähnlichen Abgaben sowie Kontrollen des persönlichen Gepäcks befreit. Befreiungen sind unter anderem möglich bei:

In Abstufungen gelten einige Befreiungen und Regelungen auch für

Damit der Zoll die Voraussetzungen für die Abgabenfreiheit prüfen kann, müssen Sie die Waren im Rahmen der Zollabfertigung anmelden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen in der Regel keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen.


Verfahrensablauf

Die Zollanmeldung müssen Sie schriftlich einreichen:


Bearbeitungsdauer


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

07.05.2021

Zuständige Stelle(n)

Das für den Sitz der konsularischen Vertretung örtlich zuständige Zollamt

Die Zollbediensteten an den Grenzzollstellen, zum Beispiel Flughäfen oder Seehäfen

Hauptzollamt Berlin, Zentralstelle Diplomaten
Adresse
Kufsteiner Straße 71-79
10825 Berlin, Stadt
(Nur für Bedienstete von diplomatischen und konsularischen Vertretungen)
Postanschrift

Postfach:61 02 74
10924 Berlin, Stadt