Umzugsgut beim Zoll anmelden


Volltext

Bei einem Umzug aus einem Land außerhalb der Europäischen Union (Drittland) in einen europäischen Mitgliedstaat können Sie Waren, die zu Ihrem Haushalt gehören, unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei einführen. Solches Umzugsgut wird auch als Übersiedlungsgut bezeichnet.

Als Übersiedlungsgut gelten

Nicht als Übersiedlungsgut gelten

Bei der Einfuhr müssen Sie zudem beachten, ob in Deutschland Genehmigungspflichten oder Verbote bestehen, zum Beispiel bei Waffen und Munition oder artengeschützten Tieren.


Rechtsgrundlage(n)

Dienstvorschrift Übersiedlungsgut des Bundesministerium der Finanzen (Z 0803), Absatz 1


Erforderliche Unterlagen


Erforderlich ist ein Nachweis, dass Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in die Europäische Union verlagert haben. Der Nachweis kann erbracht werden zum Beispiel durch

gegebenenfalls weitere Unterlagen wie

bei Fahrzeugen und Flugzeugen:

bei Waffen:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen.

Wenn Sie Übersiedlungsgut bereits vor Ihrem Umzug einführen, müssen Sie eine Sicherheit leisten.


Verfahrensablauf

Die Zollanmeldung müssen Sie schriftlich einreichen:


Bearbeitungsdauer


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

07.05.2021

Zuständige Stelle(n)

Die für den betreffenden Post- oder Kurierdienst im Postverkehr zuständige Zollstelle

Die Zollstelle, bei der das Umzugsgut zur Abfertigung angemeldet wird

Die Zollstelle an der Grenze oder am Flughafen

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll