An den IT-Verfahren des Zolls ATLAS, AES und EMCS anmelden und teilnehmen


Volltext

Wenn Sie grenzüberschreitend mit Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) Handel betreiben, müssen Sie am "Automatisierten Tarif- und Lokalen Zollabwicklungssystem" (ATLAS) teilnehmen. Das automatisierte Ausfuhrverfahren, in der EU "Automated Export System" (AES) genannt, ist für exportierende Unternehmen in der EU in der Regel verpflichtend. Es ermöglicht die weitgehend automatisierte Abfertigung und Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch mit der Zollverwaltung in den IT-Verfahren ATLAS und AES ist unter Nutzung einer zertifizierten Softwarelösung eine Anmeldung erforderlich. Als Alternative bietet Ihnen die Zollverwaltung die Möglichkeit, Anmeldungen über Internetanwendungen zu erstellen

Befördern Sie verbrauchsteuerpflichtige Waren, ohne dass diese bereits mit der Verbrauchsteuer belastet sind, spricht man von einer „Beförderung unter Steueraussetzung“. Ausgesetzt ist die Steuer, solange sich die Waren auf dem Weg zu ihrem endgültigen Bestimmungsort befinden. Mit dem System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren EMCS (Excise Movement and Control System) wird die Beförderung unter Steueraussetzung innerhalb der EU kontrolliert. 

Wenn Sie eine zertifizierte Software für den elektronischen Nachrichtenaustausch mit der Zollverwaltung im EMCS-Verfahren nutzen wollen, müssen Sie sich anmelden. Alternativ können Sie am EMCS-Verfahren über die "Internet-EMCS-Anwendung" (IEA) teilnehmen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

In der Regel müssen Sie keine Unterlagen einreichen.


Voraussetzungen

Einzelheiten hinsichtlich der Teilnahme ATLAS finden Sie im „Merkblatt für Teilnehmer im Kapitel "Fachliche Teilnahmevoraussetzungen". Für EMCS sind die Vorgaben im "Merkblatt zur Teilnahme am IT-Verfahren EMCS" in Kapitel "Teilnahmevoraussetzungen" enthalten.
 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Anmeldung zu ATLAS, AES und EMCS ist für Sie kostenlos. 

Die Teilnahme setzt bestimmte Hard- und Softwareausstattungen voraus, wobei die verschiedenen Anbieter zertifizierter Software ganz unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten anbieten. 
 


Verfahrensablauf

Für die Teilnahme am IT-Verfahren ATLAS müssen Sie sich schriftlich anmelden: 

Für das IT-Verfahren EMCS müssen Sie sich schriftlich anmelden: 


Bearbeitungsdauer

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Antragsart. Für Neuanträge beträgt diese 15, für Änderungsanträge im Schnitt 1 bis 3 Arbeitstage. In Umstellungsphasen muss mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden.


Fristen

Die Anmeldungen sollten Sie mindestens 5 Arbeitstage vor dem angemeldeten Gültigkeitsbeginn vorlegen.


Formulare/Schriftformerfordernis

-    Formulare: ja 

-    Onlineverfahren möglich: ja 

-    Schriftform erforderlich: ja  

-    Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen 


Fachlich freigegeben am

21.06.2021

Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Direktion II Teilnehmermanagement (ATLAS, EMCS, AES)
Adresse
Dr.-Pfleger-Straße 36
92637 Weiden i.d.OPf.

Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)