Grenzüberschreitenden Versand von Handelsware innerhalb der EU über das Unionsversandverfahren online beim Zoll nachverfolgen


Volltext

Im Unionsversandverfahren können Waren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung befördert werden, ohne dass sie während des Versandverfahrens Einfuhrabgaben unterliegen.

Mit der Internet-Statusauskunft können Sie online allgemeine Informationen zu Versandvorgängen abrufen, die Sie im Rahmen des Unionsversandverfahrens eingeleitet haben. 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Sie haben keine Kosten zu tragen.


Verfahrensablauf

Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:


Bearbeitungsdauer

Sie können den Status Ihrer Versandvorgänge unverzüglich abrufen.


Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: keine 
Onlineverfahren möglich: ja 
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

04.05.2021

Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Örtlich zuständiges Hauptzollamt