Zahlungsaufschub für Importzölle beantragen


Volltext

Es gibt 3 Arten des Zahlungsaufschubs:

Von größter praktischer Bedeutung ist hier der "laufende Zahlungsaufschub". Hierbei müssen Sie die Abgaben nicht sofort bei der Zollabfertigung entrichten, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Alle Einfuhren, die Sie in einem bestimmten Zeitraum getätigt haben, werden dabei zusammengefasst.

Die im Laufe eines Kalendermonats erfassten und aufgeschobenen Abgaben werden spätestens am 16. Tag des darauf folgenden Kalendermonats von der Bundeskasse Trier per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Die Einfuhrumsatzsteuer wird davon abweichend erst zum 26. Tag des zweiten darauffolgenden Monats abgebucht.

Ziel ist, die Abwicklung der Zollabgaben sowohl für Sie als Unternehmen als auch für die Zollbehörden möglichst einfach und effizient zu gestalten.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.


Voraussetzungen

Damit Sie den Zahlungsaufschub in Anspruch nehmen können, müssen Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen für Sie keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Den Zahlungsaufschub und die entsprechende Bewilligung Gesamtsicherheit müssen Sie schriftlich beantragen:


Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird innerhalb von 120 Tagen bearbeitet.


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

14.01.2021

Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Örtlich zuständiges Hauptzollamt