Post- oder Kuriersendung bis EUR 150,00 beim Zoll anmelden


Volltext

Für Sendungen bis zu einem Wert von EUR 150,00 besteht in der Regel Zollfreiheit. Die Sendung kann dann ohne entsprechende Zollabgaben aus einem Drittland nach Deutschland  eingeführt werden, das heißt aus einem Land außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union. In der Regel wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben.

Sie müssen die Sendung elektronisch beim Zoll anmelden. Dafür gibt es eine Zollanmeldung, bei der weniger Angaben als in einer Einzelzollanmeldung nötig sind .

Die Regelungen zur Anmeldung gelten gleichermaßen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie betreffen Waren in Sendungen

die vom Empfänger oder einem Vertreter angemeldet werden.

Bei der Wertgrenze von EUR 150,00 ist der Betrag maßgeblich, der tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Wenn im Endbetrag der Rechnung zum Beispiel Versandkosten enthalten sind, die nicht getrennt ausgewiesen sind, zählen diese mit.

Für bestimmte Waren müssen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch Verbrauchsteuern gezahlt werden. Diese Waren müssen Sie mit einer Einzelzollanmeldung beim Zoll anmelden:

Ausnahmen sind möglich bei Geschenksendungen unter 45 Euro bis zu einer bestimmten Menge solcher Waren. Diese müssen in der Regel nicht mit einer elektronischen Zollanmeldung beim Zoll angemeldet werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen auf Nachfrage durch den Zoll gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen einreichen, zum Beispiel:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen, gegebenenfalls entstehen für die Zustellung der Sendung zusätzliche Kosten.


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer


Fristen

Falls eine besondere Frist, zum Beispiel Lagerdauer bei einer Zollstelle zu beachten ist, werden Sie gesondert informiert.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: für die Zollanmeldung nein, gegebenenfalls für Beschau oder Abholung der Sendung


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

14.05.2021

Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Service Desk Zoll (Anwenderfragen)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Örtlich zuständiges Hauptzollamt