Verbindliche Zolltarifauskunft erhalten


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

14.02.2022

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Für die Erteilung verbindlicher Zolltarifauskünfte fallen keine Kosten an. Falls sachlich erforderlich, stellt die Zollbehörde Ihnen Ausgaben für Waren-Analysen, Warenmuster-Gutachten oder die Rücksendung der Muster in Rechnung.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Volltext

Die Staaten der Europäischen Zollunion regeln die Einfuhr von Waren in den Binnenmarkt im „Gemeinsamen Zolltarif“. Die verschiedenen Waren werden darin klassifiziert und mit einer Codenummer versehen, aus der sich unter anderem die Abgabensätze und die notwendigen Unterlagen bei der Abfertigung ergeben.

Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt rechtsverbindlich an, unter welcher Codenummer eine Ware in den Gemeinsamen Zolltarif einzuordnen ist. Die Auskunft ermöglicht es Ihnen, die Eingangsabgaben, die bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in die EU erhoben werden, rechtzeitig zu berechnen und sich möglicherweise notwendige Unterlagen zu beschaffen. Das erleichtert Ihre betriebliche Kalkulation und eine zügige Abfertigung.

Bereits erteilte Zolltarif-Entscheidungen werden in einer gemeinsamen europäischen Datenbank veröffentlicht. Über die Datenbank „Europäische Verbindliche Zolltarifauskünfte“ (EvZTA) der Europäischen Kommission können Sie diese Entscheidungen einsehen. Vertrauliche Angaben einer Entscheidung werden dabei entfernt.


Verfahrensablauf

Eine verbindliche Zolltarifauskunft erhalten Sie in der Regel elektronisch. Um eine verbindliche Zolltarif-Auskunft zu beantragen:

Um bereits erteilte Zolltarif-Entscheidungen einzusehen:

Ein schriftlicher Antrag (Formular 0307 des Zolls) ist nur noch dann möglich, wenn die Computersysteme in Ihrer Firma oder beim Hauptzollamt Hannover ausgefallen sind.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie lediglich eine unverbindliche Tarifauskunft benötigen, können Sie sich an die Zentrale Auskunft des Zolls wenden.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Hauptzollamt Hannover
Postanschrift
Hackethalstraße 7
30179 Hannover

Hauptzollamt Hannover, Verbindliche Zolltarif- und Ursprungsauskünfte
Postanschrift
Waterloostraße 5
30169 Hannover