Registrierung im Webportal goAML


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

24.06.2024

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)

Die Registrierung ist kostenlos. Sie müssen eventuell mit Kosten für die Beschaffung der Verifizierungsdokumente rechnen.


Volltext

Als Angehörige oder Angehöriger bestimmter Personengruppen im Finanz- und Nichtfinanzsektor sind Sie verpflichtet, eine elektronische Meldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) der Generalzolldirektion (GZD) abzugeben, wenn Sie einen Verdacht auf Geldwäsche haben. Dazu gehören beispielsweise:

Für die Abgabe der Meldung müssen Sie sich vorher beim Webportal goAML (AML: Anti Money Laundering) registrieren.

Alle Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GWG) müssen sich spätestens seit dem 01. Januar 2024 bei der FIU registrieren.


Verfahrensablauf

Bevor Sie eine Verdachtsmeldung abgeben können, müssen Sie sich einmalig im Webportal goAML registrieren. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

Jetzt können Sie sich im Webportal goAML anmelden und eine Verdachtsmeldung abgeben.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Erforderliche Unterlagen

Identifizierung durch Personalausweis- oder Reisepasskopie:

Wichtig ist, dass die Angaben über

Die Angabe der Privatanschrift wird nicht gefordert. 

Identifizierung durch alternative Dokumente:

Juristische Person beziehungsweise Personengesellschaft:

Natürliche Person: 

Sonstige Registrierungsdokumente:

Verpflichtete mit Geldwäschebeauftragten:

Verpflichtete ohne Geldwäschebeauftragten:


Voraussetzungen

Sie haben einen Verdacht auf Geldwäsche und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:


Fristen

Sie müssen sich registrieren, bevor Sie eine Verdachtsmeldung abgeben.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Generalzolldirektion (GZD), Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
Postanschrift

Postfach:85 05 55
51030 Köln, Stadt