Seminare der politischen Bildung von privaten Bildungsträgern durch die Bundeszentrale für politische Bildung als förderungswürdig für Sonderurlaub anerkennen lassen


Volltext

Bundesbeamtinnen und -beamte sowie Richterinnen und Richter können pro Jahr bis zu 10 Tage Sonderurlaub gemäß Sonderurlaubsverordnung bekommen, um an Bildungsveranstaltungen im Bereich Politik und Gesellschaft teilzunehmen. Dies gilt primär für Bildungsveranstaltungen, die von staatlichen Stellen durchgeführt werden.
Wenn Sie als nichtstaatliche Organisation Seminare für diese Zielgruppe anbieten, können Sie sie von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) als „förderungswürdig“ anerkennen lassen. Die Teilnehmenden können dann für Ihr Bildungsangebot vom Dienst befreit werden. Das kann sich positiv auf die Zahl der Teilnehmenden auswirken.
Wenn Ihre Bildungsveranstaltung eines der folgenden Themen zum Schwerpunkt hat, kann sie von der BpB anerkannt werden:


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Damit Ihre Bildungsveranstaltung anerkannt werden kann, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Ihre Bildungsveranstaltung kann nicht anerkannt werden, wenn sie


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen für Sie keine Kosten an. 


Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung der Förderungswürdigkeit Ihrer Bildungsveranstaltung schriftlich beantragen:


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen. 


Fristen

Sie sollten die Anerkennung möglichst 6 Wochen vor dem Beginn der Bildungsmaßnahme beantragen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein 

Schriftform erforderlich: ja 

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Vertrauensniveau: niedrig 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat


Fachlich freigegeben am

16.08.2021

Zuständige Stelle(n)

Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
Adresse
Adenauerallee 86
53113 Bonn, Stadt